Mordfall von Meierskappel

Totschlag oder doch Mord? Das Wichtigste vom Prozess zusammengefasst

Marcel Jambé, 22. Dezember 2023, 10:07 Uhr
Die 48-jährige Frau, die vor drei Jahren ihre Mutter in Meierskappel brutal getötet haben soll, stand heute in Luzern vor dem Luzerner Kriminalgericht. Dabei wurde die Frage diskutiert, ob es sich bei der Tat um Mord oder um Totschlag gehandelt hat.

Die Beschuldigte bestritt unter Tränen den Vorwurf des versuchten Mordes an ihrer Mutter. Sie habe nicht versucht, sie mit Frostschutzmittel zu vergiften. Beim effektiven Tötungsdelikt hingegen zeigte sich die Angeklagte teilweise geständig. Sie erinnere sich zwar nicht daran, die Mutter gewürgt und ihren Kopf 17-mal gegen die Treppe geschlagen zu haben, doch anhand des Obduktionsberichts müsse es wohl so gewesen sein.

Staatsanwaltschaft spricht von Mord

Die Staatsanwaltschaft sah die Äusserungen der Beschuldigten als unglaubwürdig an. Sie glaubte ihr nicht, dass sie im Internet nach Frostschutzmittel suchte, weil sie sich selber umbringen wollte. Zumal, weil gelöschte Suchanfragen auf ihrem Handy gefunden worden seien. Die Beschuldigte habe nach Begriffen wie «Vergiften» oder «Anzeichen einer Vergiftung» gegoogelt. Gemäss der Staatsanwaltschaft gäbe es zudem keine Hinweise darauf, dass das Opfer sich selbst hätte umbringen wollen.

Die Staatsanwaltschaft hielt zudem fest, dass die Beschuldigte während mehreren Einvernahmen immer wieder andere Aussagen von sich gab. Sie habe regelmässig «neue Versionen der Geschehnisse» geschildert. Als Beispiel wurde der Vorfall mit dem Kissen genannt. Mal hiess es, dass das Kissen auf den Kopf des Opfers gedrückt wurde, um die Blutung zu stoppen. Vor Gericht sagte die Beschuldigte aber aus, dass sie das Kissen unter den Kopf des Opfers habe legen wollen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe sich ein klares Bild ergeben: «Wer vorsätzlich einen Menschen tötet und dabei besonders skrupellos handelt, begeht einen Mord.» Dass die Beschuldigte nach einem Mord einen «normalen» Tagesablauf hatte, zeuge zudem von besonderer Kaltblütigkeit. Generell sei die Beschuldigte manipulativ. Deshalb forderte die Staatsanwaltschaft unter anderem eine Verurteilung wegen versuchten und vollendeten Mords sowie für den illegalen Besitz und das Tragen einer verbotenen Waffe. Es solle lebenslänglich für die Angeklagte geben und eine ambulante Massnahme.

Für die Komplizin der mutmasslichen Täterin fordert die Staatsanwaltschaft 14 Monate Gefängnis auf Bewährung. Dies unter anderem wegen Selbstbegnügung durch Vernichtung von Beweismitteln.

Anwalt plädiert auf Totschlag

Sie habe zwar ihre Mutter getötet, trotzdem «ist sie keine Mörderin», entgegnete der Anwalt der Beschuldigten. Ihr wird vorgeworfen, ihre Mutter getötet zu haben, was sie auch heute erneut vor Gericht zugab. Allerdings könne sie sich nicht mehr daran erinnern, ob sich die Auseinandersetzung so zugetragen hatte, wie es in der Anklageschrift steht, so ihr Anwalt.

Die Beschuldigte habe sich in einem derartigen Ausnahmezustand befunden, dass die Tat nur als Totschlag zu qualifizieren sei, der massiv milder bestraft wird.

Nun muss das Gericht entscheiden. Das Urteil wird im neuen Jahr erwartet.

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Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 20. Dezember 2023 07:20
aktualisiert: 22. Dezember 2023 10:07