Kanton Luzern

Über zwei Jahre Gefängnis für Kindsmissbrauch in eigener Familie

14. August 2023, 11:54 Uhr
Wegen Kindsmissbrauchs muss der Täter über zwei Jahre ins Gefängnis. (Symbolbild)
© PilatusToday / David Migliazza
Vor über 20 Jahren ist ein Mann mit einer drogenabhängigen Frau und deren Tochter zusammengezogen. Kurz darauf kam es zum Missbrauch des minderjährigen Mädchens. Über mehrere Jahre soll er sie missbraucht haben. Deshalb muss er jetzt ins Gefängnis.

Es sind grausige Vorwürfe, welche die junge Frau gegenüber ihrem Stiefvater erhebt. Vor über 20 Jahren soll er sie, damals noch keine zehn Jahre alt, im Familienheim missbraucht haben. Dafür hat ihn das Luzerner Kriminalgericht schuldig gesprochen – er muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Dies geht aus dem begründeten Urteil hervor, welches am Montag veröffentlicht wurde.

Die Eltern waren drogenabhängig

Die Eltern des Opfers waren drogenabhängig, deshalb hat sie lange Jahre ihrer frühen Kindheit in einem Heim verbracht. Während sie im Kinderheim war, heiratete ihre Mutter den Beschuldigten. Er habe der Mutter Stabilität geboten, ihr geholfen und sie unterstützt. Kurz vor der ersten Klasse konnte das Mädchen zur Patchwork-Familie im Kanton Luzern ziehen.

Sie wisse nicht mehr genau, wann die Übergriffe begonnen hätten, gibt sie vor Gericht zu, aber sie war neun Jahre alt. Der Beschuldigte sei alle paar Wochen nachts in ihr Zimmer gekommen und habe sich zu ihr ins Hochbett gelegt. Dort habe er sexuelle Handlungen mit ihr vollzogen. Das sei über mehrere Jahre so gegangen und wurde immer schlimmer und häufiger. Um endlich vom Stiefvater loszukommen, habe sie sich so lange schlecht verhalten, bis sie wieder in ein Kinderheim konnte.

Für das Gericht war der Fall klar

Der Beschuldigte stritt vor Gericht alle Vorwürfe ab. Zuerst behauptete er, dass er nie mit dem Opfer zusammengelebt hätte. Sie hätte gemäss ihm immer in einem Kinderheim gelebt. Diese Aussage revidierte er zu einem späteren Zeitpunkt. Auch zu sexuellen Handlungen sei es nie gekommen. Das Mädchen hätte ihn einfach gehasst und aus diesem Grund diese Vorwürfe gegen ihn erhoben.

Doch das Gericht fand seine Argumentation nicht überzeugend. Denn der Beschuldigte wurde bereits einmal wegen Kindesmissbrauchs verurteilt und verbrachte dafür bereits eineinhalb Jahre im Gefängnis. Zudem sei die Beweislage klar, auch wenn der Missbrauch schon vor langer Zeit stattgefunden hat. Zwar seien gewisse Fälle des Missbrauchs gegen das Opfer verjährt – nur wenn das Opfer unter 12 Jahre alt ist, verjähren sie nie – doch für die anderen sprach ihn das Gericht schuldig.

Eigentlich hätte er für über vier Jahre ins Gefängnis gemusst. Doch da er bereits 18 Monate für den anderen Missbrauchsfall im Knast verbrachte, erhält er eine Zusatzstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Der Beschuldigte hat Berufung angemeldet und wird den Fall ans Kantonsgericht weiterziehen.

Kindesmissbrauch oft unentdeckt

Die Stiftung Kinderschutz Schweiz führt Buch über die Kindesmissbrauchsfälle. Im Jahr 2020 seien schweizweit rund 1200 Fälle von Kindesmissbrauch gemeldet worden. Doch die Dunkelziffer sei sehr hoch. Viele Fälle fänden innerhalb von Familien statt und würden aus Angst oder aufgrund von familiärem Druck nicht gemeldet. In den vergangenen Jahren ist zudem der Cyber-Kindesmissbrauch immer stärker in den Fokus gerückt.

(red.)

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Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 14. August 2023 10:48
aktualisiert: 14. August 2023 11:54