Verteidiger im Mord-Prozess: Opfer neigte zu Gewalt
Der Verteidiger des Beschuldigten betitelte in seinem Plädoyer die Geschichte der Staatsanwaltschaft als «absolut falsch». Die Geschichte über einen manipulativen Mann, der fürchtet, die Kontrolle über seine Partnerin zu verlieren, lasse sich gut erzählen und höre sich nachvollziehbar an, entspreche aber nicht den Tatsachen.
Streit von Partnerin ausgegangen
Sein Klient sei immer damit einverstanden gewesen, dass seine Partnerin nach Honduras zu ihren Eltern fliegen würde. Diese habe jedoch nicht akzeptieren können, alleine fliegen zu müssen. Sie habe ohne Absprache Flugtickets für beide gebucht und dem Beschuldigten mehrfach Druck gemacht, sie zu begleiten.
Sie habe seine Long-Covid-Erkrankung als Hinderungsgrund für eine Reise nicht akzeptieren können. Als sie am Tatmorgen realisiert habe, dass dieser die Reise nicht mit ihr antreten würde, habe sie einen Streit begonnen und ihn mit dem Messer angegriffen.
Vorbelastete Vergangenheit
Der Verteidiger beschrieb die Partnerin des Angeklagten als «enorm aufbrausende Persönlichkeit». Bei kleinsten Streitigkeiten habe sie seinem Mandanten Ultimaten gestellt und ihn zusammengestaucht. Bereits vergangene Beziehungen seien konfliktbelastet und von Machtkämpfen geprägt gewesen. Er attestierte dem Opfer eine nachgewiesene Gewaltneigung.
Seinen Mandaten dagegen bezeichnete er als nicht gewaltbereit und friedliebende Persönlichkeit. Dies werde untermalt durch verschiedene Konflikte in der Vollzugsanstalt sowie in seinem Privatleben, in denen er ruhig und ohne Gewalt reagiert habe.
Der Prozess hat am Montag begonnen. Er ist nach wie vor im Gang und dürfte bis Dienstagabend dauern. Wann das Urteil bekannt gegeben wird, ist noch offen.
(sda)