Selbstjustiz: Die Folgen und Konsequenzen des Netzwerk-Prangers
Quelle: Tele 1
Es ist ein Phänomen, welches in den sozialen Medien immer öfter auftritt: Auf Plattformen wie TikTok und Instagram laden Menschen Videos hoch, welche andere Leute bei einer illegalen Aktivität zeigen. Dabei wissen die gefilmten (mutmasslichen) Täter in den meisten Fällen nichts davon und sind in den Videos auch nicht verpixelt.
So laden die Betreiber der Instagram-Seite: «Szene isch Lozärn» regelmässig entsprechende Beiträge hoch. Vor wenigen Tagen wurde zum Beispiel ein Video hochgeladen, welches eine Person zeigt, die im Bus eine ältere Frau beleidigt und im Bus herumspukt.
Video von Überwachungskamera auf Facebook hochgeladen
Ein weiteres Beispiel: Bei der Stadtalp in Emmenbrücke wurde vor einigen Tagen im Aussenbereich das Mobiliar zerstört. Zudem wurde von einer unbekannten Person versucht, in den Aussenbereich einzubrechen. Der Besitzer der Stadtalp lud das Video der Überwachungskamera auf Facebook hoch, löschte es inzwischen aber aufgrund datenschutztechnischer Bedenken wieder. Der Täter wurde mittlerweile ausfindig gemacht und erhielt vom Wirt ein lebenslanges Hausverbot.
Rechtlich heikel
Das sind nur zwei von unzähligen Beispielen. Vielen Menschen ist aber nicht bewusst, dass das Hochladen von Videos von fremden Personen und das «eigenständige Anprangern» in den sozialen Medien rechtlich heikel ist. Zudem wird die Arbeit der Polizei durch das eigene Handeln der Menschen oft behindert. Im Video erklären ein Datenschutz-Experte sowie ein Sprecher der Luzerner Polizei die Folgen und Konsequenzen von digitaler Selbstjustiz.