Obwalden

Viehanhänger kippt in Kerns um – Tierfreund empört über Umgang mit Kuh

12. März 2024, 11:01 Uhr

Quelle: 20min/News-Scout

Am Montagmorgen ist ein Anhänger eines Kalb- und Viehhändlers in Kerns umgekippt und krachte dabei in eine Tafel. Ein 20 Minuten-«News-Scout» beobachtete und filmte das Szenario, als eine Kuh ihren Kopf aus dem Anhänger streckte und der Händler dem Tier mit einem Stock auf den Kopf schlug.

«20 Minuten» gegenüber sagte der Mann, der sich selbst als Tierfreund bezeichnet: «Der Bauer hat die Kuh richtig geschlagen. Es war fürchterlich mitanzusehen. Die Kuh hat richtig gezittert. So etwas habe ich noch nie gesehen.»

Schaulustige greifen nicht ein

Er stieg aus, um der Kuh zu helfen. Aber der Halter liess ihn nicht an das Tier heran. Die Situation spitzte sich zu. Immer mehr Menschen kamen hinzu, mischten sich aber nicht ein und beobachteten lediglich. Wenig später traf dann auch die Polizei ein. Allerdings nicht wegen der Kuh, sondern wegen des Unfalls. Seitens der Kantonspolizei Obwalden hiess es, der Anhänger sei aufgrund einer Gewichtsverlagerung der Rinder umgekippt. Der Halter hatte diese nicht genügend gesichert. Immerhin verletzte sich keines der Tiere.

Der Kantonstierarzt des Laboratoriums der Urkantone, Marco Gut, ordnet bei 20 Minuten ein: «Gemäss Tierschutzgesetzgebung ist mit Tieren generell so umzugehen, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.»

Tierexperte gibt Tipps

Allerdings hätten sich Fahrer und Tier hier in einer Extremsituation befunden. Mögliche Metallkanten hätten ein Verletzungsrisiko für die Kuh sein können, hätte es sich durch die Öffnung gezwängt. Ausserdem wäre es dann frei auf der Strasse herumgelaufen und hätte sich und andere Personen damit gefährdet: «In einem allfälligen Verfahren wäre im spezifischen Fall zu beurteilen, ob der Einsatz der Mittel in Anbetracht der Situation verhältnismässig war.»

Abschliessend ruft Gut die Bevölkerung dazu auf, bei der Einhaltung des Tierwohls sehr genau hinzuschauen und nötigenfalls das Gespräch mit dem Halter oder der Halterin eines Tieres zu suchen. Sollte dies keine Früchte tragen, wäre eine Meldung beim zuständigen kantonalen Veterinärdienst angezeigt. Nötigenfalls könnte man auch die Polizei einschalten.

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(ben.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 12. März 2024 11:01
aktualisiert: 12. März 2024 11:01