Verwaltungs- und Obergericht können fusionieren

27. September 2018, 16:56 Uhr
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Das Luzerner Verwaltungsgericht und das Obergericht können zum Kantonsgericht fusionieren. Das Kantonsparlament hat die dazu notwendige gesetzliche Regelung definitiv genehmigt. Bei der Zusammenlegung handelt es sich um eine organisatorische Massnahme, die drei heutigen Standorte der beiden Gerichte werden vorerst beibehalten. Das neue Kantonsgericht soll Mitte 2013 den Betrieb aufnehmen.

veröffentlicht: 14. Mai 2012 11:42
aktualisiert: 27. September 2018 16:56