Luzern will neue Regelung für Justizvollzug

27. September 2018, 16:56 Uhr
Aktuelles Gesetz aus dem Jahre 1957
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Aktuelles Gesetz aus dem Jahre 1957

Der Kanton Luzern will den Justizvollzug neu regeln. Die Luzerner Regierung hat eine entsprechende Vernehmlassung gestartet. Sie will dabei unter anderem die Zuständigkeit für Massnahmen beim Hungerstreik eines Häftlings klar festlegen. Das aktuell gültige Gesetz stammt aus dem Jahre 1957. Das revidierte Gesetz soll dann 2015 in Kraft treten. Vor zwei Tagen hatte sich im Kanton Zug ein Häftling zu Tode gehungert.

veröffentlicht: 18. April 2013 13:08
aktualisiert: 27. September 2018 16:56