Heimatschutz ist bei ZHB-Verfahren nicht einspracheberechtigt

12. Juni 2015, 12:35 Uhr
Das Luzerner Verwaltungsgericht ist nicht auf Beschwerde eingetreten

Das Luzerner Verwaltungsgericht hat im Zusammenhang mit dem Streit um die Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern ZHB einen weiteren Entscheid gefällt. Das Gericht entschied, dass der Innerschweizer Heimatschutz nicht berechtigt ist für eine Einsprache gegen den Sistierungsentscheid der Regierung. Das Urteil des Verwaltungsgericht ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Luzerner Regierung hatte im Februar entschieden, dass die Zentral- und Hochschul-Bibliothek Luzern ZHB vorläufig nicht unter Denkmalschutz gestellt wird. Der Grund dafür sind hängige Einspra­chen. Gegen dieses Vorgehen der Luzerner Regierung hatte der Innerschweizer Heimatschutz beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht.

Wegen des Entscheids der Regierung dürfte es nämlich noch lange dauern, bis klar ist, wie es mit der ZHB weitergeht. Genau dies wolle der Innerschweizer Heimatschutz aber nun verhindern, sagte Obmann Sepp Rothenfluh auf Anfrage von Radio Pilatus. Die ZHB sei in einem schlech­ten Zustand, ein Entscheid über die Zukunft sei deshalb dringend nötig. Auch die Stadt Luzern möchte endlich einen Entscheid über die Zukunft der ZHB. Im Gegensatz zum Heimatschutz verzichtet sie aber auf eine Beschwerde gegen den Entscheid des Kantons.

veröffentlicht: 13. Mai 2013 12:24
aktualisiert: 12. Juni 2015 12:35