Vertrag zu geplanter Asylunterkunft in Kriens unterzeichnet
Kanton und Gemeinde regeln Rechte und Pflichten
Der Kanton Luzern möchte auf dem Areal Grosshof in Kriens eine Asylunterkunft eröffnen. Er hat nun dazu mit der Gemeinde Kriens einen Vertrag ausgearbeitet. In diesem steht, welche Rechte und Pflichten die Gemeinde und der Kanton haben, zum Beispiel bezüglich Betreuung, Sicherheit und Kosten. So ist festgehalten, dass der Kanton allfällige Mehrkosten übernehmen müsste. Ob das Asylzentrum realisiert wird, ist allerdings noch unklar. Die SVP will mit einer Initiative verhindern, dass die nötige Baubewilligung erteilt wird – über die Initiative entscheidet heute Abend das Gemeindeparlament.
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