Luzern will Geldwäscherei im Immobilienhandel verhindern

12. Juni 2015, 12:45 Uhr
Standesinitiative im Parlament gutgeheissen

Das Geldwäschereigesetz soll auch für den Immobilienhandel gelten. Dieser Meinung ist das Luzerner Kantonsparlament. Es hat einer entsprechenden Standes-Initiative zugestimmt. Nun müssen sich National- und Ständerat in Bern mit der Forderung aus Luzern befassen.

Eine Mehrheit im Kantonsparlament war der Meinung, dass es beim Immobilienhandel schwierig sei, die Herkunft der Gelder zu überprüfen. Wenn das Geldwäscherei-Gesetz auch für den Immobilienhandel gelte, könnte schmutzigen Geschäften in diesem Bereich ein Riegel geschoben werden.

veröffentlicht: 18. Juni 2013 13:54
aktualisiert: 12. Juni 2015 12:45