Luzerner Polizei-Einsatzleiter freigesprochen

12. Juni 2015, 13:01 Uhr
Opfer ziehen Fall nicht vor Bundesgericht
© Luzerner Polizei
Opfer ziehen Fall nicht vor Bundesgericht

Die beiden Polizisten der Luzerner Sondereinheit Luchs sind definitiv freigesprochen. Wie die Neue Luzerner Zeitung schreibt, ziehen die Opfer den Fall nicht vor das Bundesgericht. Somit ist der Freispruch der Polizisten rechtskräftig. Vor 8 Jahren verhaftete die Luzerner Sondereinheit in Arth irrtümlicherweise zwei Männer. Die Polizei hatte einen von ihnen mit einem gesuchten Schwerverbrecher verwechselt. Die beiden Männer wurden bei der Verhaftung verletzt und reichten darum Klage gegen die Polizei-Einsatzleiter ein.

veröffentlicht: 5. Oktober 2013 07:04
aktualisiert: 12. Juni 2015 13:01