Asyl-Initiative der Luzerner SVP teilweise ungültig

27. Januar 2016, 17:12 Uhr
Zwei Punkte verstossen gegen Bundesgesetz
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Zwei Punkte verstossen gegen Bundesgesetz

Die Initiative der Luzerner SVP für eine bürgernahe Asyl-Politik ist teilweise ungültig. Das Kantonsparlament Luzern hat entschieden, dass die Stimmberechtigten deshalb nur über einen Teil der Initiative abstimmen können. Zwei Punkte der SVP-Initiative wurden für ungültig erklärt, weil sie gegen Bundesrecht verstosse.

Die Initiative verlangt unteranderem den Bau von Asylzentren ausserhalb der Bauzonen und ein Mitspracherecht der Gemeinden bei der Standortwahl. Gegen die Ungültigkeitserklärung kann beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden.

veröffentlicht: 27. Januar 2014 18:41
aktualisiert: 27. Januar 2016 17:12