Luzerner Stiftung Salle Modulable bekommt Recht

12. Juni 2015, 13:11 Uhr
Rückzug der 120 Millionen Franken erfolgte unrechtmässig

Die Stiftung «Salle Modulable» hat im Streit um die 120 Millionen Franken Recht bekommen. Das zuständige Gericht auf Bermuda hat entschieden, dass der Rückzug der Gelder für das geplante Musiktheater «Salle Modulable» in Luzern unrechtmässig erfolgte.

Der zuständige Richter hat festgestellt, dass ein Schenkungsvertrag nach schweizerischem Recht besteht und Butterfield seinen daraus entstehenden Verpflichtungen nachkommen muss. Wenn die Stiftung Salle Modulable eine den neuen Umständen angepasste Machbarkeitsstudie für ein flexibel gestaltbares Musiktheater in der Stadt Luzern vorlegt, ist Butterfield verpflichtet, der ursprünglichen Finanzierungszusage in Höhe von bis CHF 120 Millionen nachzukommen. Die Aktualisierung und Anpassung der Machbarkeitsstudie wird im Rahmen des Projekts Neue Theater Infrastruktur Luzern erfolgen.

Hubert Achermann, Präsident der Stiftung Salle Modulable: „Wir sind natürlich sehr erfreut, dass wir Recht bekommen haben. Unser Aufwand hat sich gelohnt. Ich danke allen, die uns in diesem aufwändigen Verfahren unterstützt haben. Aber wir sind noch nicht am Ziel. Als Erstes erwarten wir von der Gegenseite, dass sie dieses Urteil akzeptiert und auf weitere zeitraubende und kostenintensive rechtliche Verfahren verzichtet. Dann geht es darum, zusammen mit Kanton und Stadt eine aktualisierte, tragfähige Machbarkeitsstudie zu erarbeiten. Dabei können wir auf den bisher geleisteten Arbeiten aufbauen. Wir haben die grossartige Chance, für die Kultur- und Festivalstadt Luzern und ihre Institutionen Einmaliges zu schaffen, nicht zuletzt auch in Gedenken an den grossen Mäzen Christof Engelhorn.“

Sacha Wigdorovits, Sprecher Butterfield Trust: "Bedauerlicherweise ist die Angelegenheit damit nicht erledigt. Wir prüfen nun, ob wir das Urteil weiterziehen wollen, weil der Richter das Recht von Bermuda und nicht das Schweizer Recht hätte anwenden sollen, und weil er überdies nicht ermächtigt war, der Salle Modulable Foundation noch mehr Zeit einzuräumen, um die Realisierbarkeit des Projekts zu beweisen.“

Das Urteil kann an das Appellationsgericht von Bermuda weitergezogen werden.

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veröffentlicht: 21. Februar 2014 17:03
aktualisiert: 12. Juni 2015 13:11