Steuererhöhung als Voraussetzung für Sonderbeiträge

12. Juni 2015, 13:21 Uhr
Luzerner Kantonsparlament lehnt maximalen Steuerfuss ab
© Staatskanzlei Luzern
Luzerner Kantonsparlament lehnt maximalen Steuerfuss ab

Will eine finanziell angeschlagene Luzerner Gemeinde Hilfe vom Kanton, muss sie weiterhin zuerst eine Steuererhöhung in Betracht ziehen. Das Luzerner Kantonsparlament hat die Forderung nach einem maximalen Steuerfuss abgelehnt. Marlis Roos von der CVP wollte mit ihrem Vorstoss verhindern, dass eine finanziell in Not geratene Gemeinde den Steuerfuss immer weiter erhöhen muss. Vergebens, das Luzerner Kantonsparlament lehnte den Vorstoss mit 60 zu 52 Stimmen knapp ab. Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli wies in der Debatte darauf hin, dass das Parlament in der Vergangenheit Sonderbeiträge an Gemeinden immer wieder kritisiert und folglich im Budget reduziert habe.

Bis Ende 2002 galt im Kanton Luzern für die Gemeinden ein maximaler Steuerfuss von 2,4 Einheiten. Mit dem neuen Finanzausgleich wurde dieser abgeschafft.

8. März 2020 - 17:35

Luzerner Kantonsparlament lehnt maximalen Steuerfuss ab

Radio Pilatus
veröffentlicht: 27. Mai 2014 15:13
aktualisiert: 12. Juni 2015 13:21