Tempo 30 erneut im Luzerner Kantonsparlament

12. Juni 2015, 13:37 Uhr
Regierung will keine Gesetzesanpassung innerorts auf Kantonsstrassen
© Tommy Durrer
Regierung will keine Gesetzesanpassung innerorts auf Kantonsstrassen

Der Kanton Luzern will die Möglichkeit von Tempo 30 innerorts auf Kantonsstrassen nicht gesetzlich verankern. Dies schreibt die Luzerner Regierung als Antwort auf einen Vorstoss im Kantonsparlament. Sie verweist dabei unter anderem auf den kantonalen Richtplan. Dort habe es das Parlament abgelehnt, auf Kantonsstrassen aus Sicherheitsgründen auf kurzen und gefährlichen Abschnitten Temporeduktionen zu ermöglichen.

Zeit sei reif, so die Initianten

Heidi Frey von der CVP hält dennoch an ihrem Anliegen fest. Nach der letzten äusserst knappen Abstimmung sei die Zeit nun reif: «Ich denke die Leute sehen nun ein, dass man aus Sicherheitsgründen solche Massnahmen ermöglichen sollte.» Im Zentrum stehe klar die Sicherheit. Es gehe nicht darum, Autofahrer zu schikanieren.

Ohne bauliche Massnahmen nicht umsetzbar

Einfach die Signalisationstafeln mit der Höchstgeschwindigkeit austauschen geht bei einer Temporeduzierung aber nicht. Gemäss der Luzerner Regierung sind jeweils auch bauliche Massnahmen notwendig. So muss beispielsweise die Strasse baulich umgestaltet werden, damit sich die Verkehrsführung bemerkbar verändert.

Der Vorstoss wird als nächstes im Luzerner Kantonsparlament behandelt.

8. März 2020 - 16:55

Mögliche Beschränkung auf Kantonsstrassen innerorts auf Tempo 30 soll nicht ins Gesetz.

Tommy Durrer
veröffentlicht: 21. Oktober 2014 05:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 13:37