Kanton Luzern eröffnet drei Notunterkünfte für Asylsuchende in Zivilschutzanlagen

12. Juni 2015, 13:41 Uhr
Dagmersellen, Luzern und Willisau nehmen insgesamt 160 Asylsuchende auf
© Mario Stauber
Dagmersellen, Luzern und Willisau nehmen insgesamt 160 Asylsuchende auf
8. März 2020 - 16:45

Kanton Luzern eröffnet drei Notunterkünfte für Asylsuchende

Urs Schlatter

In den Gemeinden Willisau und Dagmersellen sowie in der Stadt Luzern werden im nächsten Jahr Zivilschutzanlagen für Asylsuchende geöffnet. Damit reagiert der Kanton Luzern auf den Engpass im Asylbereich. Seit Juni dieses Jahres müssen aufgrund der aktuellen Lage monatlich 60 bis 80 neue Unterkunftsplätze geschaffen werden.

Für ein Jahr geöffnet
Ab dem 6. Januar 2015 werden in die Zivilschutzanlage Werkhof in Dagmersellen 50 Asylsuchende einziehen. Ab Februar 2015 stehen in der Zivilschutzanlage Eichhof-Areal in Luzern 50 Plätze und ab März 2015 in der Zivilschutzanlage Bisangmatte in Willisau 60 Plätze zur Verfügung. Die Zivilschutz-Notunterkünfte werden jeweils für die Dauer von einem Jahr betrieben.

Betreuung durch Caritas
„Die Suche nach weiteren Unterkunftsplätzen geht trotz der Kapazität der drei Zivilschutzanlagen unter grossem Druck weiter, wird der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf in einer Medienmitteilung zitiert. Die Betreuung der Asylsuchenden übernimmt die Caritas Luzern. Die Angehörigen des Zivilschutzes sind für die Bereitstellung und den Betrieb der Anlagen verantwortlich.

Pflicht erfüllt
Mit der Öffnung ihrer Zivilschutzanlagen erfüllen Dagmersellen, Luzern und Willisau ihre Aufnahmepflicht gemäss Gemeindeverteilung. Sie müssen keinen zusätzlichen Wohnraum bereitstellen, heisst es in der Mitteilung des Kantons. Die drei Gemeinden würden damit aber auch ihre Solidarität mit den anderen Gemeinden und dem Kanton Luzern beweisen. Für die Betriebskosten sowie die wirtschaftliche Sozialhilfe bleibt der Kanton Luzern zuständig.

Sensible Zonen können eingerichtet werden
In den Zivilschutzanlagen werden asylsuchende Männer untergebracht, die bereits eine erste Zentrumsphase in einem der beiden kantonalen Asylzentren Sonnenhof Emmenbrücke oder Hirschpark Luzern hinter sich haben. Das Zusammenleben in der Notunterkunft wird mittels Hausordnung geregelt. Über dieser Hausordnung können nach Bedarf der Gemeinden auch sensible Zonen geregelt werden.

Gemeinnützige Arbeitseinsätze
Die Asylsuchenden in den Notunterkünften sollen mit gemeinnützigen Arbeitseinsätzen beschäftigt werden. Denkbar ist zum Beispiel die Instandstellung von Wanderwegen, Wald- und Bachsäuberungen sowie Anti-Littering-Einsätze. Diese gemeinnützigen Einsätze werden prioritär zugunsten der Standortgemeinden erbracht. Bei Bedarf können sie jedoch auch auf die umliegenden Gemeinden ausgedehnt werden.

veröffentlicht: 27. November 2014 17:33
aktualisiert: 12. Juni 2015 13:41