Betrüger soll weiter in Therapie bleiben

12. Juni 2015, 14:02 Uhr
Justizbehörden wollen Massnahmenvollzug verlängern
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Justizbehörden wollen Massnahmenvollzug verlängern
7. März 2020 - 01:21

Statt Ausreise weiterhin hinter Gitter in Therapie

Caspar van de Ven, Radio Pilatus AG

Ein 28-jähriger Türke hat sich wegen gewerbsmässigem Betrug in über 400 Fällen schuldig gemacht. Das Migrationsamt Luzern wollte den Mann Ende März dieses Jahres in die Türkei zurückschicken. Die Justizbehörden sehen dies aber anders und wollen den Mann weiterhin in der Schweiz therapieren.

Betrug im grossen Stil

Der heute 28-jährige aus dem Kanton Luzern hat mit Internetbetrug einen Schaden von rund 400'000 Franken verursacht. Er kaufte Handys und andere elektronische Geräte, ohne diese zu bezahlen. Oder er bot sie im Internet zum Verkauf an und kassierte das Geld, ohne sie zu liefern. Vor 6 Jahren wurde Erkan T.* zu 3 Jahren Haft verurteilt - seither befindet er sich im Justizvollzug. Obwohl er seine Strafe inzwischen abgesessen hat, ist bis auf weiteres keine Ausreise in Sicht.

Zu Lasten der Steuerzahler

Erkan T. wurde seit seiner Verhaftung in verschiedenen Gefängnissen untergebracht oder wurde in Massnahmenzentren therapiert. Da die Dauer der Therapien laut Erkan T. immer wieder verlängert wurde, versuchte er im Oktober 2014 zu fliehen. Im Januar dieses Jahres wurde Erkan T. wieder gefasst. Zu dieser Zeit entschied das Migrationsamt Luzern, dass Erkan T. die Schweiz verlassen soll. Über diesen Entscheid hinweg entschieden die Justizbehörden, dass Erkan T. in der Schweiz bleiben muss und die Therapiedauer verlängert wird. Der Tagessatz für solche Therapien beträgt zwischen 473 und 653 Franken. Das macht im Jahr zwischen 173'000 und 238'000 Franken. Kosten, die vom Steuerzahler getragen werden müssen.

Dauert die Therapie an, ist keine Ausweisung möglich

Obwohl das Migrationsamt Luzern eine Ausweisung in die Türkei bis Ende März 2015 veranlasste, haben sich die Justizbehörden entschieden, Erkan T. weiter zu behandeln. Solange diese Massnahmen weiterlaufen, ist keine Ausweisung möglich - die Strafbehörden stehen über dem Amt für Migration. Wie lange die Therapie noch dauern werden ist unklar. Gemäss einem Brief von Erkan T., der Radio Pilatus vorliegt, soll die Therapie nun erstmals bis 2018 dauern. Über eine erneute Verlängerung der Massnahmen wird die Vollzugsbehörde befinden.

Erkan T. ist seit dem 04.06.2015 im Hungerstreik und hofft damit auf seinen Fall aufmerksam zu machen.

*Name geändert

veröffentlicht: 10. Juni 2015 17:04
aktualisiert: 12. Juni 2015 14:02