Feuerwehr-Ersatzabgabe bleibt unverändert

24. Juni 2015, 08:23 Uhr
Luzerner Kantonsparlament will Altersgrenze nicht abschaffen
Luzerner Kantonsparlament will Altersgrenze nicht abschaffen

Im Kanton Luzern zahlen Personen, welche älter als 50 Jahre sind, weiterhin keine Feuerwehr-Ersatzabgabe. Das Kantonsparlament hat einen Vorstoss der Grünliberalen abgelehnt, welche die Altersbegrenzung bei der Abgabepflicht aufheben wollten. Für die Grünliberalen war es nicht nachvollziehbar, wieso nur ein Teil der Bevölkerung eine Ersatzabgabe bezahlen soll, während alle von der Feuerwehr profitieren.

Die Mehrheit folgte jedoch der Argumentatin der Regierung und lehnte den Vorstoss ab. Die Aufhebung der Altersbegrenzung käme praktisch einer neuen Pflichtsteuer gleich. Überwiesen wurde dafür ein Vorstoss der SVP. Die Regierung muss nun prüfen, ob auch von quellenbesteuerten Personen eine Feuerwehr-Ersatzabgabe erhoben werden soll.

7. März 2020 - 01:16

Kanton Luzern: Weiterhin keine Feuerwehrersatzabgabe für Personen die über 50 Jahre alt sind.

Urs Schlatter
veröffentlicht: 24. Juni 2015 06:00
aktualisiert: 24. Juni 2015 08:23