KKL muss keine Mehrwertsteuer nachzahlen

27. September 2018, 16:57 Uhr
Erfolgreiche Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht
© Radio Pilatus AG / Tele 1 AG
Erfolgreiche Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht

Die Betriebsgesellschaft des Kultur- & Kongress-Zentrums Luzern KKL muss keine Nachzahlung bei der Mehrwertsteuer leisten. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Beschwerden der Betriebsgesellschaft gutgeheissen. Es geht um die Mehrwertsteuer für die Jahren von 2006 bis 2010, insgesamt 675‘000 Franken.

Betriebsgesellschaft verfügt nicht ganzjährig über alle Räumlichkeiten

Bei der KKL gibt es eine Trägerstiftung, welche die Räumlichkeiten an die Betriebsgesellschaft verpachtet. Allerdings nicht das gesamte Jahr. Ein Vertrag regelt, dass die Stadt Luzern selber während bestimmten Tagen über die Räumlichkeiten im KKL verfügen kann. Und für diese Tage müsse deshalb die Betriebsgesellschaft auch keine Mehrwertsteuer bezahlen, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Die Mehrwertsteuer müsste nur bezahlt werden, wenn auch ein Leistungsaustausch stattfindet. Dies sei hier aber nicht der Fall.

veröffentlicht: 22. Juli 2015 17:37
aktualisiert: 27. September 2018 16:57