Luzern: Fremdsprachen-Initiative für ungültig erklärt

11. September 2017, 16:13 Uhr
Kantonsregierung erklärt Fremdsprachen-Initiative für ungültig

Die Luzerner Kantonsregierung will die Fremdsprachen-Initiative für ungültig erklären. Diese fordert, dass in der Primarschule künftig nur noch eine Fremdsprache unterrichtet wird. Die Initiative sei aus zwei Gründen ungültig: Sie schreibe nicht vor, welche Fremdsprache künftig unterrichtet werden soll (Französisch oder Englisch). Und sie wiederspreche der Bundesverfassung, sagt der Luzerner Bildungsdirektor Reto Wyss: „2006 hat das Schweizer Stimmvolk der Harmonisierung der Volksschule mit mehr als 80 Prozent Ja-Anteil zugestimmt. Diese Initiative wiederspricht genau diesem Volkswillen. Luzern würde zur Insel.“

Seit 2007 wird in Luzern Englisch ab der 3. Klasse und Französisch aber der 5. Klasse unterrichtet. Dieser Rhythmus zur Einführung von Fremdsprachen wird von der Erziehungsdirektoren-Konferenz als «Sprachenkompromiss» empfohlen und gilt mittlerweile in 23 Kantonen.

Vorstoss nicht nur im Kanton Luzern

In mehreren Kantonen sind im vergangenen Jahr erneut Bestrebungen in Gang gekommen, die ebenfalls nur noch eine Fremdsprache auf der Primarstufe zum Ziel haben. Im Thurgau sprach sich das Parlament für die Abschaffung des Frühfranzösisch aus. In Schaffhausen hiess das Kantonsparlament einen Vorstoss gut, wonach nur noch eine Fremdsprache in der Primarschule unterrichtet werden soll.

In Nidwalden lehnte das Stimmvolk mit 61,7 Prozent Nein-Stimmen eine entsprechende Initiative im vergangenen März ab. In St. Gallen und Graubünden wurden entsprechende Initiativen im Sommer für ungültig erklärt. In Zürich wurde die Lancierung einer neuen Initiative angekündigt.

Bereits 2006 waren in fünf Deutschweizer Kantonen (LU, SH, TG, ZG und ZH) Volksinitiativen «Gegen zwei Fremdsprachen in der Primarschule» zustande gekommen. Das Stimmvolk lehnte die Initiativen in vier Kantonen ab, in Luzern wurde das damalige Volksbegehren zurückgezogen.

Letztes Wort noch nicht gesprochen

Das überparteiliche Initiative-Komitee prüft nun das Gutachten und entscheidet dann darüber, ob sie ein Gegengutachten erstellen lassen wollen. Das Luzerner Kantonsparlament entscheidet über die Ungültigkeit der Initiative Anfangs November.

veröffentlicht: 25. September 2015 17:05
aktualisiert: 11. September 2017 16:13