Luzern: Mann vom Vorwurf des IV-Betrugs freigesprochen

30. Dezember 2015, 06:21 Uhr
Die Staatsanwaltschaft will das Urteil allerdings weiterziehen
© Andrea Stoll
Die Staatsanwaltschaft will das Urteil allerdings weiterziehen

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 60-jährigen Albaner vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Dies nach dem Grundsatz «in dupio pro reo», also «im Zweifel für den Angeklagten». Dem Mann wurde vorgeworfen, während zwei Jahren - von 2010 bis 2012 - zu Unrecht IV-Gelder von knapp 89‘000 Franken kassiert zu haben.

Beweise der IV-Stelle zu wenig klar
Mehrere Gutachten würden belegen, dass der Mann nach Folter und Misshandlungen in seiner Heimat unter Depressionen leide. Die Beweise der IV-Stelle Luzern und einer Versicherung änderten nichts an der Meinung des Gerichts. Auf Bildern sei zu sehen, wie der Mann in seiner Heimat ein scheinbar normales Leben führe und unter anderem einkaufen gehe, Tiere auf einen Transporter lade, etc. Das Gericht urteilt allerdings, dass ein IV-Rentner nicht automatisch nichts mehr machen könne und bezog sich dabei auf die psychischen Probleme. Die Akten würden keine klaren Angaben darüber liefern, dass der Beschuldigte einen falschen Gesundheitszustand vorgespielt habe.

Das Urteil gegen den 60-jährigen Albaner ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung angemeldet.

veröffentlicht: 30. Dezember 2015 06:06
aktualisiert: 30. Dezember 2015 06:21