Luzern: Sprachförderung kommt ins Gesetz

14. März 2016, 11:39 Uhr
FDP und SVP wollten Förderangebot aus Volksschulbildungsgesetz streichen
© Urs Schlatter
FDP und SVP wollten Förderangebot aus Volksschulbildungsgesetz streichen

Fremdsprachige Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen können im Kanton Luzern verpflichtet werden, vor der obligatorischen Schulzeit eine Sprachförderung zu besuchen. Dies hat Kantonsparlament im geänderten Volksschulbildungsgesetz festgeschrieben und dies in zweiter Lesung bestätigt.

Die FDP versuchte zusammen mit der SVP vergeblich, die Sprachförderung aus dem Gesetz zu kippen mit dem Argument, dies sei keine Aufgabe der Volksschule, sondern eine vorschulische Integrationsmassnahme. Die FDP wollte diesen Paragraphen deshalb in der zweiten Lesung wieder aus dem geänderten Gesetz streichen.

Die Mehrheit des Kantonsparlaments konnte diese Argumentation nicht verstehen. Es brauche eine gesetzliche Grundlage, damit die Gemeinden die Kinder zum Besuch eines Deutschkurses und die Eltern zu einer finanziellen Beteiligung verpflichten können. Es dürfe nicht sein, dass man sich erst beim Schuleintritt um die Sprachkenntnisse kümmere. Der FDP-Antrag wurde mit 66:47 Stimmen abgelehnt. Das geänderte Volksschulbildungsgesetz hiess das Parlament schliesslich in der Schlussabstimmung mit 112:0 Stimmen gut.

veröffentlicht: 14. März 2016 11:14
aktualisiert: 14. März 2016 11:39