Arbeiten bis 70 Jahre beim Kanton Luzern möglich

14. März 2016, 12:18 Uhr
Kantonsparlament hat das Personalgesetz angepasst
© Eric Wüstenhagen (Flickr)
Kantonsparlament hat das Personalgesetz angepasst

Im Kanton Luzern sollen Staatsangestellte in Einzelfällen bis zum 70-igsten Altersjahr weiterarbeiten können. Das Kantonsparlament hat das Personalgesetz entsprechend angepasst.

Aktuell gilt für Kantonsangestellte ein Höchstalter von 68 Jahren. Die genauen Details für eine Weiterbeschäftigung kann die Regierung mit der Gesetzesänderung selber bestimmen. Gegen die Änderung sprach sich die SP aus. Eine Lösung gegen den Fachkräftemangel sei dies nicht, so die SP. Vielmehr würden mit einer solchen Regelung die Zukunftschancen der Jungen eingeschränkt.

Nach wie vor gehen heute rund 98 Prozent der Luzerner Staatsangestellten spätestens mit 65 in Pension. Jeder neunte Pensionierte arbeitet aber weiter, meist in Kurzeinsätzen oder mit einem reduzierten Pensum.

veröffentlicht: 14. März 2016 12:10
aktualisiert: 14. März 2016 12:18