Keine Mindestabstände für Windenergie-Anlagen

3. Mai 2016, 18:34 Uhr
Kantonsparlament Luzern lehnt Vorstoss der FDP ab
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Kantonsparlament Luzern lehnt Vorstoss der FDP ab

Der Kanton Luzern verzichtet vorläufig darauf, beim Bau von Windenergie-Anlagen einen Mindestabstand zu Siedlungsgebieten gesetzlich vorzuschreiben. Eine solche Regelung verlangte die FDP mit einem Vorstoss. Das Kantonsparlament lehnte genaue Vorschriften jedoch ab.

Es gebe heute schon viele Hindernisse, so der Grundtenor im Luzerner Kantonsparlament. Weitere gesetzliche Regelungen würden die Initianten von Windenergie-Anlagen nur unnötig behindern.

Momentan gibt es lediglich Empfehlungen des Bundes, dass man einen Mindestabstand von 300 Metern einhalten soll. Bis jetzt gibt es im Kanton Luzern einen Windpark im Entlebuch, weitere Anlagen sind auf dem Lindenberg und in Triengen in Planung.

5. März 2020 - 08:52

Kein Mindestabstand zu Siedlungsgebiet beim Bau von Windenergie-Anlagen

Urs Schlatter
veröffentlicht: 3. Mai 2016 18:24
aktualisiert: 3. Mai 2016 18:34