Kanton Luzern droht Millionenausfall bei den Steuern
Die Aktionäre der Luzerner Kantonalbank sollen in diesem Jahr ihre Dividende in Form einer Nennwertrückzahlung auf ihren Aktien erhalten. Im Gegensatz zur üblichen Dividende muss dafür keine Einkommenssteuer bezahlt werden. Der Verwaltungsrat der Luzerner Kantonalbank wird den entsprechenden Antrag kommende Woche an der Generalversammlung stellen.
Dem Kanton Luzern würden dadurch jedoch Steuereinnahmen in einstelliger Millionenhöhe entgehen. Gemäss Marcel Schwerzmann, Finanzdirektor des Kantons Luzern, wäre dieser Ausfall aber verkraftbar. Unter dem Strich würde das Geld doch wieder beim Kanton landen. Denn: Weil das Geld von den Aktionären wieder ausgegeben würde, komme es unteranderem durch andere Steuern trotzdem wieder zum Kanton.
Kanton kann über Art der Dividende entscheiden
Der Kanton Luzern besitzt über 60 Prozent der Aktien der Luzerner Kantonalbank und kann damit praktisch im Alleingang darüber entscheiden, ob die Aktionäre ihre diesjährige Ausschüttung steuerfrei erhalten. Die Generalversammlung der Luzerner Kantonalbank ist heute in einer Woche.