Luzern: Messerstecher verurteilt

28. Juli 2016, 14:41 Uhr
Viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe für den Messerstecher vom Luzerner Fest
© Andrea Stoll
Viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe für den Messerstecher vom Luzerner Fest

Der Mann, der am Luzerner Fest 2011 mit einem Messer auf einen anderen Mann eingestochen hat, ist zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Auf das Urteil des Luzerner Kriminalgerichts ausgewirkt hat sich auch noch ein Raubüberfall.

Vor inzwischen fünf Jahren soll der 31-jährige Mann bei einem Streit vor dem Luzerner Bahnhof einen anderen Mann niedergestochen haben. Dieser sei dabei lebensgefährlich verletzt worden. Der Beschuldigte habe dabei den Tod des Opfers in Kauf genommen, fand das Gericht. Es wertete die Tat als versuchte eventualvorsätzliche Tötung.

Der 31-Jährige muss sich ausserdem wegen Raubes verantworten. Nur ein halbes Jahr nach der Messerstecherei hatte der Beschuldigte zusammen mit andern zudem einen Supermarkt in Emmenbrücke überfallen und dabei knapp 40'000 Franken erbeutet. Laut der Anklage hatte er dabei die Verkäuferin mit einem Messer bedroht und sie mit Klebeband an einen Bürostuhl gefesselt.

Das Kriminalgericht ordnete ferner an, dass der Beschuldigte beiden Opfern Schadenersatz zu bezahlen hat - dem verletzten Mann 5'000.- Franken und der Verkäuferin 8'000.- Franken. Dem Supermarkt solle er Schadenersatz in der Höhe von 40'000 Franken leisten. Zudem muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten von rund 20'000.- Franken und Parteienentschädigungen von 9'000.- Franken übernehmen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil kann noch an das Luzerner Obergericht weitergezogen werden.

veröffentlicht: 29. Juli 2016 05:00
aktualisiert: 29. Juli 2016 05:00