Luzern: Bewilligungspflicht für Sexbetriebe
Indoor-Sexbetriebe im Kanton Luzern sollen bald eine Bewilligungs-Pflicht benötigen. Das Kantonsparlament hat einen entsprechenden Vorstoss aus den Reihen der FDP gutgeheissen. Dadurch könnte auch die Polizei in Bordellen einfacher Kontrollen durchführen.
Mit dem neuen Gesetz soll beispielsweise die Schwarzarbeit eingedämmt und die Ausbeutung der Frauen durch Etablissement-Besitzer verhindern werden, sagte der kantonale Justizvorsteher Paul Winiker. An die Bewilligung kann die Polizei Auflagen knüpfen und Betriebe besser kontrollieren. Heute kann die Polizei Sexbetriebe im Kanton Luzern nur dann kontrollieren, wenn beispielsweise der Verdacht auf strafbare Handlungen besteht.