Tourismuszone laut Bundesgericht zulässig

9. November 2016, 15:47 Uhr
Hotel «Schweizerhof» ist mit Beschwerde in Lausanne abgeblitzt
© Hotel Schweizerhof Luzern
Hotel «Schweizerhof» ist mit Beschwerde in Lausanne abgeblitzt

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Tourismus-Zone in der Stadt Luzern abgewiesen. Hotels in der Tourismus-Zone dürfen maximal 20 Prozent der Fläche für Wohn- und Arbeitsnutzung verwenden. Dagegen hatte sich das Hotel «Schweizerhof» seit fünf Jahren gewehrt. Man wollte verhindern, dass Hotels in der Tourismuszone gegenüber der Konkurrenz benachteiligt sind.

Nach dem Urteil aus Lausanne bleibt das Fünf-Sterne-Haus in der Tourismuszone. Die Richter sind der Auffassung, dass die Wirtschaftsfreiheit damit nicht verletzt wird. Die Eigentümer des Hotels «Schweizerhof» hatten unter anderem argumentiert, dass die Zuteilung in die Tourismuszone den Wert mindere und sich dadurch die Kreditbedingungen verschlechtern.

Für das Bundesgericht ist die Tourismuszone zulässig und ein legitimes Interesse der Stadtplanung. In dieser Zone liegen unter anderem auch die Hotels «Naitonal», «Palace» und «Montana». Das Stimmvolk hatte der entsprechenden Bau- und Zonen-Ordnung bereits vor dreieinhalb Jahren zugestimmt.

veröffentlicht: 9. November 2016 15:43
aktualisiert: 9. November 2016 15:47