Luzern tritt bei Spitalkosten auf die Bremse

13. Januar 2017, 17:21 Uhr
Der Kanton will nicht mehr alle stationären Operationen mitfinanzieren
© Luzerner Kantonsspital
Der Kanton will nicht mehr alle stationären Operationen mitfinanzieren
6. März 2020 - 22:45

Luzern tritt bei Spitalkosten auf Bremse

David von Moos

Der Kanton Luzern will unnötige stationäre Spitalbehandlungen vermeiden. Die Luzerner Patienten sollen in gewissen Fällen nur noch ambulant operiert und behandelt werden. Damit will der Kanton Steuer- und Prämienzahler entlasten.

Der Kanton Luzern tritt im Gesundheitswesen auf die Kostenbremse. Dazu hat er eine Liste mit Eingriffen erstellt, bei denen er sich grundsätzlich nicht mehr an den Kosten beteiligt, wenn diese stationär durchgeführt werden. Dadurch wolle man kostengünstigere ambulante Behandlungen und Untersuchungen fördern, teilte der Kanton Luzern mit. Mit dieser Massnahme würden Fehlanreize im heutigen Tarifsystem korrigiert. Davon würden Steuer- und Prämienzahler entlastet, heisst es weiter.

Medizinische Begründung nötig

Die Liste gilt gemäss Mitteilung des Kantons Luzern ab Juli 2017. Ab dann sollen 13 verschiedene Behandlungen und Untersuchungen grundsätzlich nur noch ambulant durchgeführt werden. Ausnahmen müssen medizinisch begründet sein. Führe ein Spital eine solche Behandlung trotzdem stationär durch, beteilige sich der Kanton nur noch an den Kosten, wenn die stationäre Behandlung medizinisch begründet werden könne. Dasselbe soll bei Spitaleintritten am Vortag der Behandlung oder Untersuchung gelten.

Der Kanton will damit stationäre Spitalaufenthalte, die nach seiner Einschätzung unnötig sind, verhindern. Es gebe medizinische Leistungen, die ambulant und stationär in derselben Qualität erbracht werden könnten. Ob ein Patient ambulant behandelt werde und am gleichen Tag wieder nach Hause gehen oder ob er im Spital bleibe, habe aber einen Einfluss auf die Kosten.

Unnötige Kosten vermeiden

Allein das Luzerner Kantonsspital verzeichnet pro Jahr über 40'000 stationäre Patientinnen und Patienten, die Hirslandenklinik St. Anna über 11'000. Der Kanton Luzern geht davon aus, dass mit der neuen Regelung im vergangenen Jahr rund 800 stationäre Spitalaufenthalte verhindert worden wären.

Rund drei Millionen Franken hätte man so laut dem kantonalen Gesundheits- und Sozialdepartement einsparen können. Die Krankenkassen müssen die ambulanten Behandlungen nämlich alleine tragen. Bei stationären Spitalaufenthalten übernimmt der Kanton dagegen 55 Prozent der Kosten.

Vor allem Zusatzversicherte betroffen

Zu spüren bekommen dürften die neue Regelung vor allem Zusatzversicherte. Gemäss Staatskanzlei bleiben diese deutlich öfter als Grundversicherte nach einem Eingriff im Spital. Diese Mehrkosten würden in Zukunft nicht mehr bezahlt, heisst es in der Mitteilung.

Aus Sicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ist das Vorgehen Luzerns zulässig. Es werde dem Patienten schliesslich keine Leistung vorenthalten. Es gehe nur um die Art der Leistungserbringung. Gemäss BAG ist auch eine national geltende, wenn auch weniger umfassende Liste in Abklärung.

veröffentlicht: 13. Januar 2017 14:27
aktualisiert: 13. Januar 2017 17:21