Vergewaltigung: 8 Monate Gefängnis, 2 Jahre auf Bewährung

7. Februar 2017, 14:56 Uhr
Luzerner Kriminalgericht verurteilt einen 53-jährigen Mann
© Andrea Stoll
Luzerner Kriminalgericht verurteilt einen 53-jährigen Mann

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 53-jährigen Mann wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt. Es fällte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

Laut dem Gericht verging sich der Mann 2006 sexuell an der damals 16-jährigen Tochter seiner Ex-Freundin. Das Opfer wohnte damals mit seiner Mutter, seinen Geschwistern und dem Beschuldigten - dem Ex-Freund der Mutter - in einer gemeinsamen Wohnung im Kanton Luzern. Laut Darstellung der Anklage befand sich die 16-Jährige an einem Samstag im Frühling 2006 alleine mit dem Beschuldigten in der Wohnung. Dieser betrat ihr Zimmer, packte sie und zog sie ins Elternschlafzimmer der Wohnung. Dort warf er sie aufs Bett, zog sie aus und fesselte sie an den Händen und Füssen ans Bett. Der Beschuldigte soll dann gegen den Willen des Opfers den Geschlechtsverkehr vollzogen haben.

Der Verurteilte soll acht Monate der Strafe im Gefängnis absitzen, die restlichen zwei Jahre wären auf Bewährung. Neben der Freiheitsstrafe soll der 53-Jährige dem Opfer eine Genugtuung von 15'000 Franken bezahlen. Das Urteil kann noch weitergezogen werden.

veröffentlicht: 8. Februar 2017 01:00
aktualisiert: 8. Februar 2017 01:00