Luzern: Kath. Kirche muss Steuern nachzahlen
Die Katholische Kirchgemeinde der Stadt Luzern muss auf die Verkaufsgewinne ihrer Eigentumswohnungen in der Überbauung Unterlöchli im Wesemlinquartier Steuern zahlen. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Im Urteil steht, dass die Kirchgemeinden im Kanton Luzern nicht vorbehaltlos steuerbefreit seien. Jene Teile ihres Vermögens und Einkommens, die nicht kirchlichen Zwecken dienten, seien nicht von der Steuerpflicht ausgenommen. Das Bundesgericht hält es für vertretbar, dass das Kantonsgericht zum Schluss kam, die Kirchgemeinde habe im vorliegenden Fall einen gewerblichen Liegenschaftenhandel betrieben.
Steuerbetrag noch unklar
Wieviel Steuern die Kirchgemeinde nun genau nachzahlen muss, ist noch nicht klar, sagte ein Sprecher der Kirchgemeinde auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Das müsse nun in einem Veranlagungsverfahren festgelegt werden.
Die Katholische Kirchgemeinde Luzern teilte mit, sie nehme das Urteil zur Kenntnis und werde es noch genau analysieren.