Luzern führt Mehrwertabgabe ein

19. Juni 2017, 11:15 Uhr
Ab 2018 müssen bei Einzonungen 20 Prozent abgeliefert werden
© Kanton Luzern
Ab 2018 müssen bei Einzonungen 20 Prozent abgeliefert werden

Im Kanton Luzern muss ein Grundeigentümer künftig bei einer Ein- oder Umzonung seines Grundstückes 20 Prozent der Wertsteigerung dem Staat abliefern. Im Gegenzug zahlt der Kanton Geld aus, wenn ein Grundstück wegen einer Auszonung an Wert verliert. Das Kantonsparlament stimmte auch in der zweiten Lesung der Anpassung des Planungs- und Baugesetzes zu. Einzig die SVP und Teile der FDP bekämpften einmal mehr die Mehrwertabgabe.

Die Mehrwertabgabe von mindestens 20 Prozent wird per Bundesgesetz verlangt. Vor gut vier Jahren hiessen die Schweizer Stimmberechtigten die Änderung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes gut. In der Juni-Session hielt das Luzerner Kantonsparlament an seinen Entscheiden aus der ersten Lesung vom vergangenen Mai fest. Die SVP probierte zwar nochmals, die Mehrwertabgabe zu bekämpfen. Sie legte nochmals die praktisch gleichen Änderungsanträge vor wie im Mai, war damit aber chancenlos.

In der Schlussabstimmung nach zweiter Lesung hiess das Kantonsparlament das revidierte Planungs- und Baugesetz mit 74 zu 37 Stimmen gut. Gegen die Vorlage stimmte namentlich die SVP. Diese will ein allfälliges Referendum unterstützen. Die Regierung will das neue Gesetz auf Anfang 2018 in Kraft setzen.

veröffentlicht: 19. Juni 2017 10:54
aktualisiert: 19. Juni 2017 11:15