Bezirksgericht gibt Urteil zum Fall Malters bekannt

27. Juni 2017, 09:30 Uhr
Polizeichefs droht eine Geldstrafe auf Bewährung

Das Bezirksgericht Kriens gibt heute Dienstag sein Urteil zum Polizei-Einsatz in Malters bekannt. Der Kommandant der Luzerner Polizei und der Chef der Kriminalpolizei sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Beim Polizei-Einsatz in Malters vor gut einem Jahr hatte sich eine 65-jährige Frau während über 17 Stunden in ihrer Wohnung verschanzt. Als die Polizei die Wohnung stürmen wollte, erschoss sich die Frau. Die beiden Polizeichefs, Adi Achermann (Kommandant) und Daniel Bussmann (Kripo-Chef), seien für diesen Suizid verantwortlich, so der Staatsanwalt.

Die Frau habe mehrfach damit gedroht sich umzubringen, sollte die Polizei in die Wohnung kommen. Die beiden Spitzenpolizisten hätten mögliche Alternativen zu wenig geprüft. Der Staatsanwalt hat deshalb wegen fahrlässiger Tötung Anklage erhoben und fordert eine Geldstrafe auf Bewährung.

Polizei weist Vorwürfe zurück

Während dem Prozess haben Kommandant und Kripo-Chef die Vorwürfe klar zurückgewiesen. Sie hätten alle Optionen ausführlich geprüft und richtig gehandlet. Sie fordern deshalb einen Freispruch.

Das Bezirksgericht Kriens verkündet sein Urteil um 9 Uhr im Gebäude des Luzerner Kantonsgerichts, da der Medien- und Zuschauerandrang zu gross ist für den Saal in Kriens. Radio Pilatus ist bei der Urteilsverkündung mit dabei. Um 11 Uhr wird zudem der Sicherheitsdirektor des Kantons Luzern, Paul Winiker, Stellung nehmen zum Urteil im Fall Malters.

veröffentlicht: 27. Juni 2017 05:00
aktualisiert: 27. Juni 2017 09:30