Luzern: Gefängnisstrafe für Mountainbiker

19. Januar 2018, 05:00 Uhr
Der 23-Jährige hatte für Velo-Transporte Fahrzeuge geklaut

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Autodieb zu einer unbedingten Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 23-jährige Schweizer hatte mehrmals Fahrzeuge gestohlen, um seine Mountainbikes zu Rennen transportieren zu können.

Das Gericht sprach den Mountainbiker des mehrfachen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und wegen verschiedenen Strassenverkehrsdelikten schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 30 Franken.

Täter ist geständig und im vorzeitigen Strafvollzug

Auf eine bedingte Freiheitsstrafe hat das Luzerner Kriminalgericht verzichtet, weil der Beschuldigte mehrfach vorbestraft ist und während einer laufenden Probezeit wieder straffällig wurde. Ohne wirksame Strafe sei dem Beschuldigten eine ungünstige Prognose auszustellen, heisst es in der Anklageschrift. Der Mountainbiker war geständig, was strafmindernd berücksichtigt wurde. Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Das am Donnerstag publizierte Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig.

Gestohlene Wagen wochenlang gefahren

Der Biker hatte 2016 und 2017 in den Kantonen Luzern und Aargau drei Mal einen Lieferwagen und einmal ein Auto aus Garagenbetrieben entwendet. An diese gestohlenen Fahrzeuge hatte der 23-Jährige dann auch gestohlene Kontrollschilder montiert. Ohne Führerausweis und ohne Haftpflichtversicherung fuhr er die gestohlenen Fahrzeuge teilweise wochenlang und über mehrere tausend Kilometer. Der Deliktsbetrag wird von der Staatsanwaltschaft auf 53'000 Franken und der angerichtete Sachschaden auf knapp 9000 Franken beziffert.

veröffentlicht: 19. Januar 2018 05:00
aktualisiert: 19. Januar 2018 05:00