Luzern: Justizdirektor entschuldigt sich für späte Info

30. Januar 2018, 14:42 Uhr
Die Gebühr von 1.50 CHF für die Papierrechnung bleibt bestehen
© Fabian Kreienbühl
Die Gebühr von 1.50 CHF für die Papierrechnung bleibt bestehen

Wer im Kanton Luzern die Rechnung der Motorfahrzeugsteuern in Papierform erhält, muss dafür seit Anfang Jahr eine Gebühr von 1.50 CHF bezahlen. Gratis dagegen sind E-Rechnungen. Die neue Gebühr wurde gegenüber den Steuerzahlern sehr kurzfristig kommuniziert und sorgte jetzt für Diskussionen im Kantonsparlament.

Motorfahrzeugbesitzer im Kanton Luzern waren ziemlich verärgert, als sie Anfang Jahr bemerkten, dass für die Papierrechnung der Motorfahrzeug-Steuern eine Gebühr von 1.50 CHF verlangt wird. Jetzt hat sich der Luzerner Justiz- und Polizeidirektor Paul Winiker im Kantonsparlament für die späte und knappe Informationspolitik entschuldigt. Bezahlt werden müssen die Gebühren von 1.50 CHF trotzdem. Ein Vorstoss aus den Reihen der CVP, welche die Gebühr für dieses Jahr wieder rückgängig machen wollte, wurde vom Kantonsparlament abgelehnt.

Schnell war bei der Diskussion im Parlament klar, dass alle im Saal von dieser Gebühr schon seit Mitte 2017 wussten. Sie gehört zu einer jener 119 Massnahmen des Projektes Organisationsentwicklung 2017 (OE17). Ziel ist es, die Effizienz bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben weiter zu steigern und so Kosten zu sparen. Im konkreten Fall geht es darum, möglichst viele Kunden des Strassenverkehrsamtes zum Wechsel auf E-Rechnungen zu bewegen.

veröffentlicht: 30. Januar 2018 14:30
aktualisiert: 30. Januar 2018 14:42