SP Luzern zieht Klage gegen Regierung vors Bundesgericht

28. Februar 2018, 20:04 Uhr
Es geht um die Prämienverbilligungen des vergangenen Jahres.
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Es geht um die Prämienverbilligungen des vergangenen Jahres.

Die SP des Kantons Luzern zieht eine Klage gegen die Luzerner Regierung vor das Bundesgericht weiter. Es geht um die Prämienverbilligung vom vergangenen Jahr.

Das Luzerner Kantonsgericht hat einen Prüfungsantrag gegen die Prämienverbilligungsverordnung der Luzerner Regierung abgewiesen. Streitpunkt war die Senkung des anspruchsberechtigten Einkommens von 75'000 auf 54'000 Franken.

Damit konnten weniger Leute von den Verbilligungen profitieren, für den Kanton Luzern kam es günstiger. Die SP war der Ansicht, dass der Entscheid nur aus finanzieller Hinsicht gemacht wurde. Die sozialen Aspekte habe niemanden gekümmert. Deshalb hatte die SP des Kantons Luzern eine Klage beim Luzerner Kantonsgericht eingereicht. Diese wurde nun jedoch abgelehnt.

SP zieht Urteil ans Bundesgericht weiter

Gemäss dem Kantonsgericht habe die Luzerner Regierung im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten gehandelt. Die SP akzeptiert diesen Entscheid nicht und zieht das Urteil nun an das Bundesgericht weiter.

veröffentlicht: 1. März 2018 05:00
aktualisiert: 1. März 2018 05:00