Lu: Hebammen wollen wieder Wartegeld

29. April 2018, 12:34 Uhr
Dieses wurde aus Spargründen im Jahr 2005 gestrichen
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Dieses wurde aus Spargründen im Jahr 2005 gestrichen

Selbständige Hebammen im Kanton Luzern fordern wieder Pikettentschädigungen – ein sogenanntes Wartegeld für jene Zeit, in der sie ständig abrufbereit sein müssen. Das schreibt die Zentralschweiz am Sonntag.

Ab der 37. Schwangerschaftswoche bis fast zwei Monate nach der Geburt müssen selbständige Hebammen rund um die Uhr einsatzbereit sein. Während es in den anderen Zentralschweizer Kantonen ein Wartegeld dafür gibt, erhalten selbständige Hebammen im Kanton Luzern seit 2005 keines mehr. Das Wartegeld wurde damals aus Spargründen gestrichen. Die Zentralschweizer Sektion des Schweizerischen Hebammenverbandes will das Thema Wartegeld in Luzern wieder in die Politik bringen. Man werde u.a. mit Gesundheitsdirektor Guido Graf sprechen.

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veröffentlicht: 29. April 2018 12:11
aktualisiert: 29. April 2018 12:34