7 Jahre Gefängnis für Dreifachbankräuber

5. Juni 2018, 06:16 Uhr
Luzerner Kriminalgericht folgt der Staatsanwaltschaft
© Luzerner Polizei
Luzerner Kriminalgericht folgt der Staatsanwaltschaft

Das Luzerner Kriminalgericht zeigt gegenüber einem wegen drei Banküberfällen, Vermögensdelikten und Pornografie angeklagten Mann keine Milde: Es hat den 56-jährigen Schweizer, wie vom Staatsanwalt beantragt, zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

2016 wurde der Mann nach einem Banküberfall in Weggis gefasst. Er flüchtet auf die Rigi, was sich als Sackgasse herausstellte, die Polizei erwischte den Mann. Der Beschuldigte hatte die ihm vorgeworfenen Taten weitgehend zugegeben. Sein Verteidiger stufte die Delikte weniger schwer ein als der Staatsanwalt. Sein Mandant sei kein Profikrimineller, sagte er während des Prozesses, und forderte eine nur vierjährige Strafe. Der Beschuldigte, ein selbständig tätiger Dentaltechniker, hatte bis vor wenigen Jahren ein unbescholtenes Leben geführt. Als sein Geschäft aber nicht mehr so gut lief und ein «Chinageschäft» nicht den erwarteten Ertrag brachte, begann er zu delinquieren. Er habe seiner dritten Frau und deren Tochter etwas bieten wollen, begründete er am Prozess sein Verhalten.

2010 versuchte der Beschuldigte, sich durch eine Erpressung 280'000 Franken zu beschaffen. Ab 2013 bezog er während zwei Jahren Krankentaggelder, arbeitete aber weiter. Sein Einkommen versteuerte er nicht korrekt. Mit falschen Angaben verschaffte er sich bei einem Kreditinstitut einen Barkredit von 48'000 Franken. Für diese Delikte sprach das Gericht den Beschuldigten, wie vom Staatsanwalt beantragt, der versuchten Erpressung, des (gewerbsmässigen) Betrugs, des Steuerbetrugs und der Urkundenfälschung schuldig. 2015 und 2016 überfiel der Beschuldigte, nachdem er sich jeweils Mut angetrunken und mit einer Soft-Air-Pistole bewaffnet hatte, drei Filialen der Luzerner Kantonalbank. Dabei erbeutete er Banknoten im Wert von 280'000 Franken. Damit machte sich der Mann nach Einschätzung des Staatsanwaltes und des Kriminalgerichts der räuberischen Erpressung, der Nötigung, des Raubs und des verbotenen Waffentragens schuldig.

Die Ermittler stiessen bei dem Beschuldigten zudem auf Laptops und Festplatten mit kinderpornografischen Bildern. Darunter waren auch suspekte Aufnahmen seiner eigenen Tochter. Der Angeklagte wurde deswegen auch der Pornografie schuldig gesprochen. Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 5. Juni 2018 06:00
aktualisiert: 5. Juni 2018 06:16