Klarheit bei Archivierung von Patientendaten

11. Juni 2018, 18:50 Uhr
Regierung will Schutzfristen für bestimmte Personendaten verlängern
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Regierung will Schutzfristen für bestimmte Personendaten verlängern

Im Kanton Luzern will die Regierung die Schutzfristen für bestimmte Personendaten verlängern. Zudem soll die Luzerner Psychiatrie dem Staatsarchiv künftig Behandlungsdokumente anbieten können. Dafür müssen Archiv- und Spitalgesetz angepasst werden.

Die Schutzfrist für besonders schützenswerte Personendaten, etwa Gerichts- oder Gesundheitsakten, ist im Kanton Luzern angesichts der Lebenserwartung eher tief angesetzt. Sie soll von heute 50 auf 100 Jahre seit Aktenschliessung verlängert werden, wie aus der Botschaft ans Parlament hervorgeht, die am Montag veröffentlicht wurde. Wenn ein öffentliches Organ Unterlagen nicht mehr benötigt, bietet es diese in der Regel nach zehn Jahren Aufbewahrung dem Staatsarchiv zur Übernahme an. Was nicht übernommen wird, ist zu vernichten. Die Schutzfristen beziehen sich auf die Einsichtnahme ins Archiv. Einer solchen Anbietepflicht unterstehen Organisationen, die kantonale Aufgaben erfüllen. Darunter fallen auch die Luzerner Psychiatrie und das Luzerner Kantonsspital. Gleichzeitig unterstehen Ärzte und Hilfspersonal aber einer Schweigepflicht bezüglich Patientendaten. Diese bisher unklare Rechtslage zur Archivierung von Behandlungsdokumentationen wird beseitigt.

120 Jahre für Behandlungsdokumente

Im Spitalgesetz ist neu eine Anbietepflicht für Behandlungsdokumentationen und damit eine Auskunftspflicht gegenüber dem Staatsarchiv vorgesehen - ungeachtet der Schweigepflicht. Die Dokumente von stationär behandelten Patienten anbieten muss aber nur die Luzerner Psychiatrie. Ihr Material seien gesellschaftspolitisch bedeutender, als jenes somatischer Kliniken, argumentiert die Regierung. Patienten sollen aber die Wahl haben, ob ihre Daten archiviert werden oder nicht. Wegen des erhöhten Missbrauchsrisikos wird zudem die Schutzfrist länger angesetzt. Die Behandlungsdokumentationen sollen erst nach 120 Jahren seit Dossierschluss frei zugänglich werden.

veröffentlicht: 12. Juni 2018 06:00
aktualisiert: 12. Juni 2018 06:00