Messerstecher zu fast drei Jahren Gefängnis verurteilt

25. Juni 2018, 17:14 Uhr
Er wird für acht Jahre des Landes verwiesen
© Luzerner Zeitung / Pius Amrein
Er wird für acht Jahre des Landes verwiesen

Weil er ein Portemonnaie stehlen wollte und dabei ertappt wurde, hat ein Mann seinem Opfer ins Bein gestochen. Dafür und für weitere Vergehen verurteilte das Luzerner Kriminalgericht den 29-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe.

Wegen räuberischem Diebstahl muss der Algerier für zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Montag, 25. Juni, veröffentlicht wurde. Es handelt sich dabei um eine Zusatzstrafe zu 60 Tagen Freiheitsentzug, die sich der Mann 2017 eingehandelt hatte, weil er eine Ausgrenzung missachtete. Damit geht das Gericht über die Anträge von Anklage und Verteidigung hinaus. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate, davon neun Monate unbedingt, die Verteidigung einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten gefordert.

Widerhandlung gegen das Ausländergesetz

Im aktuellen Urteil sind zudem eine Widerhandlung gegen das Ausländergesetz und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung berücksichtigt. Die schwerste vom Beschuldigten begangene Straftat sei der qualifizierte räuberische Diebstahl. Dieser Tatbestand ist gegeben, wenn zur Sicherung von Beute Gewalt angewendet wird. Dies tat der Beschuldigte in den Augen des Gerichts, als er in einer Novembernacht 2016 in der Luzerner Altstadt sein späteres Opfer mit einem Handschlag grüsste, ihn umarmte und ihm das Portemonnaie stahl. Sekunden später erfasste der Geschädigte die Lage und konfrontierte den Dieb, der die Beute fallenliess und davonrannte. Als er ihn einholte und zu Boden drückte, rammte ihm dieser ein Messer ins Bein. Kurze Zeit später wurde er festgenommen. Dem Opfer muss er eine Genugtuung von 3000 Franken bezahlen.

Acht Jahre Landesverweis

Neben dem Raub machte sich der Mann, der 2015 als Asylsuchender in die Schweiz einreiste, dessen Gesuch aber abgewiesen wurde, schuldig, weil er verschiedenen Arbeiten nachging, obwohl ihm dazu eine Bewilligung fehlte. Auch hatte er gegen eine Ausgrenzung verstossen, die das Amt für Migration für das Kantonsgebiet erlassen hatte. Neben Freiheitsstrafe und Genugtuung muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten von über 15'000 Franken übernehmen. Er wird für die Dauer von acht Jahren des Landes verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es wurde Berufung angemeldet.

(Quelle: sda)

veröffentlicht: 26. Juni 2018 06:00
aktualisiert: 26. Juni 2018 06:00