«Lozärner Bier» muss Beschriftung anpassen

27. Juni 2018, 19:11 Uhr
Bundesgericht entscheidet: Brauort Schaffhausen muss auf die Etikette
© Lozärner Bier
Bundesgericht entscheidet: Brauort Schaffhausen muss auf die Etikette

Das «Lozärner Bier» muss auf der Etikette angeben, dass es in Schaffhausen gebraut und abgefüllt wird. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts gestützt und eine Beschwerde der Lozärner Bier AG abgewiesen.

Die Lebensmittelkontrolle des Kantons Luzern hatte 2016 beanstandet, dass auf dem «Lozärner Bier Lager» nicht gekennzeichnet sei, dass es in Schaffhausen und nicht in Luzern hergestellt werde. Deshalb verlangte sie eine täuschungsfreie Kennzeichnung. Das Kantonsgericht stützte vor einem Jahr diese Forderung. Mit der in Dialekt formulierten geografischen Herkunftsangabe und der blau-weissen Aufmachung werde der Anschein erweckt, das Bier stamme aus Luzern. Tatsächlich werde es im Kanton Schaffhausen gebraut und abgefüllt.

«Lozärner Bier» unterliegt vor Bundesgericht​ und muss bis Mitte Juli handeln

Die Lozärner Bier AG erhob darauf Beschwerde beim Bundesgericht, das sich aber auf die Seite des Luzerner Kantonsgerichts stellte. Das Gericht in Lausanne präzisiert zudem in dem am Mittwoch publizierten Urteilsdispositiv, dass die Frist, die die Luzerner Lebensmittelkontrolle zur korrekten Beschriftung des Biers gesetzt habe, am 16. Juli 2018 ende.

Die Lozärner Bier AG hatte sich auf den Standpunkt gestellt, das «Lozärner Bier» sei im Markenrechtsregister eingetragen. Die Bierrezeptur, der ganze Auftritt und das Marketingdesign stammten aus Luzern, womit der Bezug zu Luzern hergestellt sei. Der Begriff «Lozärner Bier» sei in keiner Weise irreführend.

veröffentlicht: 27. Juni 2018 13:00
aktualisiert: 27. Juni 2018 19:11