Luzerner Gemeinden müssen Bauland rückzonen

4. Juli 2018, 10:46 Uhr
Ein Viertel der Luzerner Gemeinden ist betroffen
© Windpark-Gesamtkonzept der Gemeinde Entlebuch, der Region Luzern West, der CKW AG und der Windpower AG
Ein Viertel der Luzerner Gemeinden ist betroffen

In rund einem Viertel der Luzerner Gemeinden muss Bauland rückgezont werden. Damit droht zahlreichen Grundstückbesitzern ein massiver finanzieller Verlust, berichtet die Luzerner Zeitung.

Betroffen von den Rückzonungen sind vor allem abgelegenere Gemeinden wie Entlebuch, Flüeli, Schwarzenberg, Triengen oder auch Hitzkirch. Grund für die Rückzonungen ist das Raumplanungsgesetz, welches das Stimmvolk vor 5 Jahren angenommen hatte. Dadurch dürfen Gemeinden nur noch entsprechend ihrem prognostizierten Wachstum Bauland haben und müssen ausserdem verdichteter bauen.

Insgesamt müssen gemäss der Luzerner Zeitung bis in 5 Jahren rund 70 Hektaren Land im Kanton Luzern rückgezont werden und können nicht mehr mit Häusern bebaut werden. Den Gemeinden drohen wegen diesen Rückzonungen nun klagen. Da die Grundstücke nicht mehr gebaut werden können, verlieren sie möglicherweise an Wert und die Eigentümer müssten entschädigt werden.

veröffentlicht: 4. Juli 2018 08:51
aktualisiert: 4. Juli 2018 10:46