Mann wegen Kesb-Meldung verurteilt

22. Juli 2018, 10:32 Uhr
Er wollte helfen und machte sich damit der üblen Nachrede schuldig
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Er wollte helfen und machte sich damit der üblen Nachrede schuldig

Wer bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Gefährdungsmeldungen missbraucht, um unbescholtene Bürger zu denunzieren, riskiert eine Strafe. Dies berichtet die «Zentralschweiz am Sonntag» mit Blick auf einen Fall aus dem Kanton Luzern.

Weil er sich Sorgen um seine Nachbarin machte, meldete sich ein Luzerner bei der Kindes- und Erwachsenschutzbehörde KESB. Da er das Gefühl hatte, die KESB nehme seine Warnung nicht ernst, meldete er sich mehrfach und wurde deshalb verurteilt. Das kostet ihn nun 4000 Franken Gerichtskosten - zudem verhängte das zuständige Bezirksgericht wegen übler Nachrede eine bedingte Geldstrafe von 1400 Franken.

Gerichte würden es nicht tolerieren, wenn solche Meldungen missbraucht würden, sagte Diana Wider, Generalsekretärin der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes). Sie empfiehlt bei Gefährdungsmeldungen keine Diagnosen zu stellen, sondern die Meldung in der Möglichkeitsform abzufassen. Zudem soll auffälliges Verhalten möglichst sachlich umschrieben werden.

(sda)

veröffentlicht: 22. Juli 2018 09:47
aktualisiert: 22. Juli 2018 10:32