Sohn tötet Vater: Verhandlung vor Kriminalgericht

21. August 2018, 21:57 Uhr
Die Luzerner Staatsanwaltschaft verlangt aber keine Strafe

Ein 34-jähriger Luzerner muss sich heute vor dem Kriminalgericht verantworten. Er hatte seinen Vater vor rund drei Jahren mit einem Messer getötet.

Der Vorfall hatte sich im Juni 2015 auf dem Tannhof in Beromünster ereignet. Der Angeklagte begab sich um ca. 15.30 Uhr in die Wohnung seiner Eltern. Dort sagte er zu seinem Vater: «Jetzt weiss ich wer ich bin, ich bin der Beatus.» Daraufhin habe der Vater zu ihm gesagt: «Was hast du auch Buebeli?» Daraufhin habe es bei ihm im Kopf «Klick» gemacht und er sei auf seinen Vater los, mit der Absicht ihn zu töten. Der heute 34-jährige Mann stach in der elterlichen Stube 27 Mal auf seinen 64-jährigen Vater ein.

Staatsanwaltschaft verlangt keine Strafe

Während der Tat lag beim Beschuldigten gemäss Gutachten eine schwere psychotische Störung vor, die auf Cannabis zurückzuführen ist. Die forensisch-psychiatrischen Gutachter schliessen daher eine Schuldfähigkeit aus. Die Staatsanwaltschaft verlangt deshalb auch, dass keine Strafe ausgesprochen wird. Der Angeklagte soll aber weiterhin stationär in einer Psychiatrischen Klinik behandelt werden. Der Antrag der Verteidigung ist noch nicht bekannt.

veröffentlicht: 22. August 2018 05:00
aktualisiert: 22. August 2018 05:00