Luzerner Psychiatrie-Akten ins Staatsarchiv

23. Oktober 2018, 11:08 Uhr
Kantonsparlament passt zwei Gesetze an
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Kantonsparlament passt zwei Gesetze an

Die Luzerner Psychiatrie muss in Zukunft Behandlungs-Dokumentationen dem Staatsarchiv anbieten, dies ungeachtet der Schweigepflicht der Ärzte. Die Patienten können jedoch verlangen, dass die Dokumente nicht archiviert werden. Das Kantonsparlament hat das Archiv- und das Spitalgesetz entsprechend angepasst.

Das Parlament folgte dem Vorschlag der Regierung, dass trotz ärztlicher Schweigepflicht die Luzerner Psychiatrie neu dem Staatsarchiv Akten der stationären Behandlungen zur Verfügung stellen muss. Die Behandlungs-Dokumentationen der Luzerner Psychiatrie werden erst nach 120 Jahren frei zugänglich. Für das Kantonsspital ändert sich nichts, weil deren Akten gesellschaftspolitisch weniger bedeutsam sind, so das Parlament.

Längere Schutzfristen

Verlängert werden im Kanton Luzern im Archivgesetz die Schutzfristen für bestimmte Personendaten. Die Schutzfrist für besonders schützenswerte Personendaten, etwa Gerichts- oder Gesundheitsakten, ist im Kanton Luzern angesichts der Lebenserwartung eher tief angesetzt. Sie wird mit der Gesetzesrevision von 50 auf 100 Jahre seit Aktenschliessung verlängert. Diese Neuerung wurde von allen Fraktionen unterstützt. Für die Akten der Psychiatrie gilt wie erwähnt sogar eine Frist von 120 Jahren.

Wenn ein öffentliches Organ Unterlagen nicht mehr benötigt, bietet es diese in der Regel nach zehn Jahren Aufbewahrung dem Staatsarchiv zur Übernahme an. Einer solchen Anbietepflicht unterstehen Organisationen, die kantonale Aufgaben erfüllen.

veröffentlicht: 23. Oktober 2018 10:43
aktualisiert: 23. Oktober 2018 11:08