Kinderporno-Sünder in Luzern verurteilt

20. Dezember 2018, 05:55 Uhr
Die Freiheitsstrafe wird nicht vollzogen, wenn die Behandlung erfolgreich ist
© ZVG / Luzerner Gerichte
Die Freiheitsstrafe wird nicht vollzogen, wenn die Behandlung erfolgreich ist

Weil er die Finger nicht von verbotener Kinderpornografie lassen konnte, ist ein 66-Jähriger vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Die Strafe wird aber zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben

Genau einen solchen Aufschub hatte die Anklage verhindern wollen. Der Mann habe nämlich im März 2016 über das Internet nach verbotener Kinderpornografie gesucht, diese heruntergeladen und angeschaut, obwohl er sich in einer laufenden vorzeitigen fachärztlichen Therapie befand.

Staatsanwalt forderte zwei Jahre Gefängnis

Bereits 2011 bis 2015 habe er sich denselben Verstössen schuldig gemacht und damals zudem die Pornografie mit Gleichgesinnten ausgetauscht. Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre Gefängnis und eine ambulante Massnahme.

Richter blieben mit Anklage unter den Anträgen

Die Richter blieben nun sowohl bei der Dauer der Freiheitsstrafe als auch beim Aufschub unter den Anträgen der Anklage, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Gemäss Artikel 63 des Strafgesetzbuches wird die aufgeschobene Freiheitsstrafe nicht vollzogen, wenn die ambulante Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird.

Hohe Kosten wegen Verstoss gegen die Bewährung

Teuer zu stehen kommt den Beschuldigten allerdings, dass er gegen die Bewährungsauflagen einer früheren Strafverfügung verstiess. So widerrief das Gericht den bedingten Vollzug einer Geldstrafe über fast 20'000 Franken, die im Dezember 2010 erlassen worden war. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 34'000 Franken berappen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Quelle: sda)

veröffentlicht: 20. Dezember 2018 05:30
aktualisiert: 20. Dezember 2018 05:55