Luzern: Frau wegen Veruntreuung verurteilt

3. Januar 2019, 19:18 Uhr
Sie hatte von ihrem Ex-Freund Autos, Roller und Möbel zu sich genommen
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Sie hatte von ihrem Ex-Freund Autos, Roller und Möbel zu sich genommen

Einen Ferrari, einen Jaguar, einen Roller und Möbel. Dies hatte eine 51-jährige Frau vor elf Jahren unberechtigt an sich genommen, als sie sich von ihrem Freund trennte und aus dessen Haus ausgezogen ist. Das Luzerner Kriminalgericht hat die Schweizerin nun verurteilt.

Die heute 51-jährige Schweizerin war 2008 ins Haus ihres Freundes gezogen, zwei Jahre später trennte sich das Paar. Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, bei ihrem Auszug Möbel, die ihr nicht gehörten, mitgenommen zu haben und, teilweise schon zuvor, einen Ferrari, einen Jaguar und einen Motorroller unberechtigt an sich genommen zu haben. Die Deliktsumme dieser vorgehaltenen Veruntreuung beträgt knapp 90'000 Franken.

Geldstrafe auf Bewährung

Für die beiden Vergehen, mehrfach begangen, belegten die Richter die Beschuldigte mit einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 100 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zahlen muss die Frau dagegen 20'000 Franken an ihren Ex-Freund als Schadensersatz sowie 500 Franken an dessen Architekturbüro, und den beiden eine Parteienentschädigung über 6’200 Franken. Auch 18'000 Franken Verfahrenskosten werden ihr aufgebürdet.

Freispruch und Verjährung beim Vorwurf der Sachbeschädigung

Freigesprochen wurde sie dagegen vom Vorwurf der qualifizierten Sachbeschädigung, das Verfahren wegen einfacher Sachbeschädigung wurde infolge Verjährung eingestellt. Die Anklage hatte ihr nämlich vorgeworfen, aus Rache entgegen einer Vereinbarung beim Auszug aus dem Haus einen Sachschaden von 23'000 Franken angerichtet zu haben, indem sie Wände, Möbel, Fensterrahmen und Böden bemalt und verschmiert, Lampen beschädigt, Hemden zerschnitten und weitere Kleider in der Entkalkungsmaschine zerstört habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch an das Kantonsgericht weitergezogen werden.

Quelle: sda

veröffentlicht: 4. Januar 2019 06:00
aktualisiert: 4. Januar 2019 06:00