LU: Mehr Haushalte erhalten Prämienverbilligung

31. Januar 2019, 18:06 Uhr
Bundesgerichtsurteil bringt Mehrkosten von 25 Millionen Franken

Die Luzerner Regierung reagiert nach dem Bundesgerichtsurteil zu den Prämienverbilligungen. Die Einkommensobergrenze von 54'000 Franken (Jahr 2017) wird für Haushalte mit Kindern und jungen Erwachsenen für die Jahre 2017 bis 2019 neu auf rund 78'000 Franken erhöht. Dadurch profitieren schätzungsweise bis zu 2'000 zusätzliche Haushalte von Verbilligungen. Der Kanton Luzern rechnet mit Mehrkosten von 25 Millionen Franken.

Nach dem Bundesgerichtsurteil zum Thema individuelle Prämienverbilligungen hat die Luzerner Regierung die Einkommensobergrenze für die Anspruchsberechtigung angepasst. Für Haushalte mit Kindern und jungen Erwachsenen wird die Grenze von 54'000 auf rund 78'000 Franken erhöht.

Das Bundesgericht hatte im Urteil vom 22. Januar festgehalten, dass die Kantone bei der Festsetzung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) nur eine beschränkte Autonomie haben. Das Bundesgericht beanstandete, dass bei einer Einkommensgrenze von 54'000 Franken (plus 9'000 Franken je Kind) nur Verheiratete mit einem Kind im untersten Bereich der mittleren Einkommen berechtigt seien, IPV zu beziehen.

Neue Einkommensgrenze von rund 78'000 Franken

Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern: «Das Bundesgericht hat mit diesem Urteil die sozialpolitische Bedeutung der individuellen Prämienverbilligung unterstrichen». Die Luzerner Regierung hat sich nun für eine neue Einkommensgrenze von rund 78'000 Franken ausgesprochen, die für die Jahre 2017, 2018 und 2019 gültig sein soll. Zuzüglich der Kinderpauschale von 9'000 Franken für ein Kind wird das mittlere Reineinkommen 2016 (Median) von rund 87'000 Franken erreicht. Der Kanton schätzt die Mehrkosten für die Jahre 2017 bis 2019 auf rund 25 Millionen Franken. Gemäss dem gesetzlichen Kostenteiler tragen Kanton und Gemeinden die Mehrkosten je hälftig. Bisher hat der Kanton Luzern für Prämienverbilligungen rund 164 Millionen Franken für das Jahr 2017 und rund 182 Millionen Franken für das Jahr 2018 ausbezahlt.

Umsetzung des Entscheides

Der Kanton Luzern behandelt die Prämienverbilligungsgesuche für die Jahre 2017 bis 2019 nun wie folgt:

• Bereits erfolgte Gesuchsablehnung
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Luzern, die in einem oder mehreren Jahren im Zeitraum zwischen 2017 und 2019 ein Gesuch um eine Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung eingereicht haben und deren Eingabe aufgrund der Einkommensgrenze von 54'000 Franken (2017) beziehungsweise 60'000 Franken (2018 und 2019) abgelehnt wurde, brauchen keine weiteren Schritte zu unternehmen. Die Ausgleichskasse des Kantons Luzern prüft diese abgelehnten Gesuche automatisch und orientiert im Anschluss die betreffenden Personen. Eine allfällige Auszahlung erfolgt an die jeweilige Krankenkasse.

• Neue Gesuchsstellung
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Luzern, die in einem Jahr oder mehreren Jahren noch kein Gesuch um eine Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung für die Jahre 2017, 2018 und 2019 eingereicht haben, können das nachholen. Ab dem 8. Februar 2019 bis 31. Oktober 2019 können die Gesuche direkt über die Webseite der Ausgleichskasse Luzern www.was-luzern.ch eingereicht werden. Eine allfällige Auszahlung erfolgt an die jeweilige Krankenkasse.

5. März 2020 - 17:18

Im Kanton Luzern profitieren bis zu 2'000 zusätzliche Haushalte von Prämienverbilligung.

Urs Schlatter
veröffentlicht: 31. Januar 2019 18:06
aktualisiert: 31. Januar 2019 18:06