Keine höheren Gewinnsteuern in Luzern

17. Juni 2019, 20:13 Uhr
Auch das neugewählte Parlament bestätigt Steuergesetz-Revision
© Tommy Durrer
Auch das neugewählte Parlament bestätigt Steuergesetz-Revision

Der Gewinnsteuersatz für Unternehmen bleibt im Kanton Luzern bei 1,5 Einheiten. Der Kantonsrat hat bei der zweiten Lesung der Steuergesetzvorlage 2020 eine Erhöhung auf 1,6 Einheiten mit 72 zu 39 Stimmen erneut abgelehnt.

Das neue Parlament bestätigte am Montag seinen Entscheid, den es in der ersten Lesung noch in alter Zusammensetzung gefällt hat. Beantragt worden war die Erhöhung der Gewinnsteuern von Jörg Meyer (SP), dies um Steuergerechtigkeit zu schaffen, wie er sagte. Unterstützt wurde die SP von den Grünen und der GLP.

Auch die Regierung hatte sich ursprünglich für 1,6 Einheiten stark gemacht. Michèle Graber (GLP) begründete ihre Unterstützung der Steuererhöhung damit, dass beim Sparen verschiedentlich rote Linien überschritten worden seien. Der Kanton Luzern brauche mehr Geld.

CVP, SVP und FDP lehnten den höheren Steuersatz ab. Heidi Scherer (FDP) zeigte sich erstaunt über den Antrag der SP. Höhere Unternehmenssteuern wären ein falsches Zeichen gegenüber den anderen Kantonen und der Wirtschaft, sagte sie.

Vermögenssteuer-Erhöhung nur befristet

Erhöht wird aber die Vermögenssteuer, und zwar von 0,75 Promille pro Einheit auf 0,875 Einheiten pro Einheit, jedoch nur befristet von 2020 bis 2023. Die Ratslinke kritisierte, dass damit für die Vermögenden eine künftige Steuersenkung zementiert werde, weil gleichzeitig die Steuerfreibeträge erhöht werden, dies aber unbefristet.

Urs Brücker (GLP) beantragte, die Befristung bis 2025 zu verlängern, er unterlag aber mit 69 zu 41 Stimmen. Armin Hartmann (SVP) fasste die bürgerliche Haltung mit den Worten zusammen, dass die Befristung auf vier Jahre bereits ein Kompromiss sei.

Ein weiterer Diskussionspunkt war, ob die Gemeinden einen Anteil der Gelder erhalten sollen, die der Kanton neu aus der direkten Bundessteuer erhalten wird. SP-Sprecher Meyer verlangte dies in einem Antrag. Er begründete diesen damit, dass eine solche Beteiligung der Gemeinden im Bundesrecht vorgesehen sei. Simone Brunner (SP) sagte, die Gemeinden sollten ein faires Stück des Steuerkuchens erhalten. SVP-Sprecher Hartmann hielt dagegen, die Gemeinden seien mit der Aufgaben- und Finanzreform (AFR) entlastet worden. Der Rat lehnte den Antrag schliesslich mit 66 zu 44 Stimmen ab.

Die Steuervorlage 2020 des Kantons Luzern beinhaltet die Steuer- und AHV-Vorlage des Bundes (Staf), den Nachvollzug von Bundesrecht und eine kantonale Steuergesetzrevision. Sie wurde nach zweiter Lesung mit 74 zu 21 Stimmen bei 22 Enthaltungen gutgeheissen. Die SP enthielt sich der Stimme, GLP und Grüne lehnten die Vorlage ab.

(Quelle: sda)

5. März 2020 - 10:10

Das Luzerner Kantonsparlament spricht sich erneut gegen eine Erhöhung der Unternehmens-Gewinnsteuer aus.

Urs Schlatter
veröffentlicht: 17. Juni 2019 20:13
aktualisiert: 17. Juni 2019 20:13