Haftung bei Sommerpartys

24. Juni 2019, 11:13 Uhr
Radio Pilatus und Tele1 Geld-Tipp
© Gina De Rosa
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Der Sommer ist für viele auch die Zeit um eine Sommerpary oder ein Garten- oder Dorffest zu organisieren. Allerdings kann dabei auch immer etwas schief gehen. Der Wirtschaftsexperte Martin Spieler erklärt, wer wie haftet wenn die Sommerparty aus dem Ruder läuft.

Wenn auf der selbst organisierten Party etwas schief geht, haftet der Veranstalter. Zum Beispiel wenn ein Feuer unbeaufsichtigt gelassen wird und ein Brand ausbricht. Zudem braucht es für grössere Partys ab 100 Personen eine Bewiligung.

5. März 2020 - 14:40

Haftung bei Sommerpartys

Martin Spieler
veröffentlicht: 10. Juli 2019 15:15
aktualisiert: 10. Juli 2019 15:15